Auszahlungspläne mit und ohne Kapitalverzehr

Eine sehr beliebte Möglichkeit, das aus der fälligen Kapitallebensversicherung zur Verfügung stehende Kapital zu nutzen, ist einen Auszahlungsplan festzulegen. Das Kapital wird dann zwar in seiner Gesamtheit angelegt, aber dem Kapital wird in der Folge monatlich ein fester Betrag entnommen, der dann als private Zusatzrente genutzt werden kann. Diese Form der Wiederanlage ist natürlich nur für Personen sinnvoll, die mindestens schon das 60. Lebensjahr erreicht haben und diese monatlichen Zahlungen somit als Zusatz zur gesetzlichen oder/und betrieblichen Rente als private Altersvorsorge nutzen können. Es gibt im Prinzip zwei grundsätzliche Formen der Auszahlung, nämlich einerseits mit Einbeziehung des vorhandenen Kapitals und andererseits ohne Kapitalverzehr. Im ersten Fall muss sich der Anleger überlegen, über welchen Zeitraum hinweg er mit der monatlichen Auszahlung über die Summe X auskommen möchte. Unter Einbezug der für das Kapital noch zu erhaltenden Rendite wird so berechnet, welcher Betrag monatlich über diesen geplanten Zeitraum hinweg ausgezahlt werden kann.

Am Ende dieses Zeitraumes ist dann das gesamte Kapital aufgebraucht. Die zweite Alternative ist die monatliche Auszahlung ohne Kapitalverzehr. Bei dieser Variante bleibt das Kapital vollständig enthalten und die monatlichen Auszahlungen, die selbstverständlich ebenfalls als Zusatzrente genutzt werden können, werden ausschließlich aus dem zu erzielenden Ertrag heraus vorgenommen. So könnte beispielsweise die aus der Kapitallebensversicherung frei gewordene Summe von 100.000 Euro in Form eines solchen Auszahlplans ohne Kapitalverzehr zu einem jährlichen Zinssatz von vier Prozent angelegt werden. Im Beispiel würden dann jährlich 4.000 Euro als Ertrag zur Verfügung stehen, sodass monatlich eine Auszahlung von 333 Euro erfolgen könnte, ohne das die Anlagesumme von 100.000 Euro dadurch vermindert würde. Diese Zusatzrente von 333 Euro stünde dann lebenslang zur Verfügung. Die Zusatzrente würde sich hier also ausschließlich aus dem Ertrag bzw. im Beispielfall aus den Zinsen speisen.

Meistens entscheidet sich der Anleger von den zur Auswahl stehenden Finanzprodukten zwischen den beiden Varianten des Rentaplans, der oft von Banken angeboten wird, und eines Fonds-Auszahlplans. Während der Rentaplan der Bank im Prinzip immer als sicher in dem Sinne zu bezeichnen ist, dass das Kapital auf jeden Fall gegen Verluste geschützt ist, muss das bei dem Auszahlungsplan der Fondsgesellschaften nicht zwingend der Fall sein. Denn hier ist es bezüglich der Sicherheit, aber natürlich auch im Bezug auf die Rendite ganz entscheidend, in welche Fonds das Kapital als Wiederanlage investiert wird. Wenn man als Anleger auch dort eine sehr hohe Sicherheit wünscht, sollte an sich entweder für Geldmarktfonds, Rentenfonds (ausschließlich mit Anleihen von Emittenten mit sehr guter Bonität) oder für so genannte Garantiefonds entscheiden. Denn bei den Garantiefonds wird dem Anleger zugesichert bzw. garantiert, dass das Kapital vollständig erhalten bleibt.

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