Lebensversicherung und Bargeld-Beleihung

Viele Versicherte kündigen eine abgeschlossene Lebensversicherung teilweise schon deutlich vor dem eigentlichen Fälligkeitsdatum. Eine Kündigung bringt fast immer Nachteile mit sich, denn vor allem in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss werden zunächst von den Beiträgen die Verwaltungs-und sonstigen Kosten des Versicherers gedeckt, sodass der Versicherte mitunter nicht einmal die Summe zurück erhält, die er bis dato an Beiträgen eingezahlt hat. Falls man dringend Kapital benötigt und daher gezwungen ist die Versicherung zu beenden, dann sollte man über Alternativen zur Kündigung nachdenken. Neben dem möglichen Verkauf der Lebensversicherung ist vor allem die Beleihung des Vertrages eine häufig sehr sinnvolle Alternative. Im Zuge der Beleihung dient die Kapitallebensversicherung dann faktisch als eine Sicherheit für ein Darlehen, welches man von einer Bank oder einem sonstigen Kreditgeber bekommen kann. Die Höhe des möglichen Darlehens wird im Normalfall vom Rückkaufswert der Versicherung bestimmt.

Der Vorteil einer solchen Beleihung ist der, dass die Lebensversicherung weiterhin bestehen kann und nicht gekündigt bzw. beendet werden muss. Zum einen bleibt das Kapital dadurch erhalten und zum anderen besteht auch weiterhin der vereinbarte Todesfallschutz. Dennoch erhält der Versicherte durch den vergebenen Kredit das benötigte Kapital, sodass das meistens vorrangige Ziel, nämlich die Kapitalbeschaffung, auch durch die Beleihung der Lebensversicherung erreicht werden kann. Ob die Beiträge zur Versicherung während der Beleihungsphase weiter gezahlt werden oder der Vertrag ruht, kann meistens zischen dem Versicherer und dem Versicherten recht unkompliziert vereinbart werden. Durch die Beleihung des Versicherungsvertrages wird der Kreditgeber zwar rechtlich Gläubiger der Forderung, aber dennoch kann der Vertrag weiterhin auf den Kreditnehmer laufen. Im "Schadensfall", also wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen könnte, hat der Kreditgeber dann jedoch ein Verwertungsrecht.

Die Beleihung einer Lebensversicherung ist im direkten Vergleich zum ebenfalls möglichen Verkauf dann die bessere Lösung, wenn man sich relativ sicher ist, dass man die Versicherung als solches gerne fortführen möchte. Sollte man hingegen sicher sein, dass man das Kapital benötigt und den Vertrag zukünftig nicht weiter bedienen möchte, ist in den meisten Fällen der Verkauf der Lebensversicherung sicherlich die sinnvollere Variante. Nachdem das aufgenommene Darlehen später ordnungsgemäß getilgt wurde, wird die Abtretung der Lebensversicherung wieder rückgängig gemacht, sodass der Versicherte die Kapitallebensversicherung weiterhin "wie gewohnt" nutzen kann. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass man seine Kapitallebensversicherung keinesfalls "überstürzt" bei Kapitalbedarf kündigen sollte, sondern sich zumindest zunächst über die zuvor angesprochenen Alternativen (Beleihung, Verkauf) informieren sollte, da zumindest eine dieser beiden Varianten meistens im Vergleich zur Kündigung des Vertrages die bessere Lösung darstellt.

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