Geldanlagen mit Kapitalgarantie im Vergleich
Nachdem eine Kapitallebensversicherung fällig geworden ist und man das zur Verfügung stehende Kapital erhalten hat, stellt sich im Anschluss daran meistens die Frage, auf welche Art und Weise die Wiederanlage erfolgen soll, falls das Kapital nicht bereits für bestimmte Ausgaben verplant ist. Meistens steht die hohe Sicherheit der neuen Anlage im Vordergrund, da die Kapitallebensversicherung häufig erst nach dem 60. Lebensjahr des Versicherten fällig wird und man anschließend bei der Wiederanlage verständlicherweise kein Risiko mehr eingehen möchte. Insofern kommen als Wiederanlage vor allem Anlageformen in Frage, die eine Kapitalgarantie beinhalten. Kapitalgarantie bedeutet in dem Fall, dass mindestens das investierte Kapital bei Fälligkeit der Anlage wieder an den Anleger zurückgezahlt wird. Manche Anlageformen beinhaltet sogar neben der Kapitalgarantie zusätzlich noch eine Ertragsgarantie, sodass der Anleger somit auch mit einer festen Rendite kalkulieren kann. Ist eine solche Anlageform mit einer Kapitalgarantie gewünscht, dann fallen beispielsweise Aktien oder auch die meisten Fonds als Alternative bereits aus, mit Ausnahme so genannter Garantiefonds.
Im verzinslichen Bereich der Einmalanlagen kommen beispielsweise das Tagesgeld, das Festgeld oder auch die meisten Bundeswertpapiere als Anlage mit einer Kapitalgarantie in Frage. Sowohl beim Tagesgeld als auch beim Festgeld ist es sehr sicher, dass der Anleger sein Guthaben auch zu 100 Prozent zurück erhält. Ein Kurs- oder Währungsrisiko gibt es weder beim Festgeld noch beim Tagesgeld, wenn man eine Anlage in Euro wählt. Beim Festgeld gibt es darüber hinaus sogar noch eine Ertragsgarantie, da der vereinbarte Zinssatz für die Laufzeit unverändert bleibt, was beim Tagesgeld nicht der Fall ist. Auch die meisten Bundeswertpapiere, mit Ausnahme der US-Dollar Anleihe, beinhalten eine Kapitalgarantie. Diese Garantie bezieht sich allerdings immer nur auf den Fälligkeitstag der jeweiligen Papiere. Denn wird eine Bundesanleihe zum Beispiel vorzeitig an der Börse verkauft, gilt diese Kapitalgarantie nicht, da auch Kurse unter 100 Prozent möglich sind. Insofern könnte es dann auch dazu kommen, dass der Anleger weniger als sein investiertes Kapital zurück erhält.
Auch wenn man sich für eine Wiederanlage in Form eines Auszahlungsplans entscheidet, das zur Verfügung stehende Kapital also verrentet werden soll, steht die Sicherheit an oberster Stelle. Daher sollte auch bei diesen Produkten darauf geachtet werden, dass eine Kapitalgarantie vorhanden ist. Das ist beispielsweise beim Auszahlungsplan der Banken als Rentaplan fast immer der Fall. Und auch Versicherungs- und Fondsgesellschaften bieten inzwischen solche Auszahlungspläne an, die zumindest den Erhalt des eingezahlten Kapitals garantieren können. Im Fondsbereich spricht man hier meistens von den so genannten Garantiefonds, wobei auch die Kapitalgarantie stets für das Fälligkeitsdatum gilt, sodass vorzeitige Verfügungen meistens von der Kapitalgarantie ausgenommen sind.