Leistung Lebensversicherung als Wiederanlage

In zwei verschiedenen Situationen muss man sich als Anleger und vorheriger Inhaber einer Kapitallebensversicherung um die Wiederanlage des frei gewordenen Kapitals kümmern. Das ist einerseits nach Fälligkeit der Versicherung der Fall, wenn man das frei gewordene Kapital nicht vollständig verplant hat. Andererseits werden häufig zumindest Teile des Kapitals wieder angelegt, wenn man die Lebensversicherung gekündigt oder auch verkauft hat. Nur bei der Beleihung der Lebensversicherung spielt die Wiederanlage keine Rolle, weil in diesem Fall kein Kapital ausgezahlt wird. In welcher Form das Kapital dann letztendlich wieder angelegt wird, sollte jeweils im Einzelfall entschieden werden. Dabei kommt es auch maßgeblich auf das Alter des Verbrauchers an, welches dieser zum Zeitpunkt der geplanten Wiederanlage hat. Denn ist der Anleger bereits 60 Jahre oder älter, dann wird sehr häufig eine Verrentung des Kapitals gewählt. In diesem Fall würde die gesamte Summe komplett in Form einer sehr sicheren Geldanlage angelegt, und im Folgenden erhält der Kunde dann monatlich aus diesem Kapital heraus einen bestimmten Geldbetrag ausgezahlt. Sowohl Banken als auch Versicherungen und Fondsgesellschaften bieten derartige Auszahlungspläne an.

Selbstverständlich kann die Wiederanlage aber auch in der Form vorgenommen werden, dass das Kapital in einer Summe angelegt wird und auch als Anlagesumme bestehen bleibt. In dieser Situation stehen sehr viele Anlageformen zur Verfügung, wobei man sich hier ebenfalls fragen sollte, auf welchen Schwerpunkt man besonderen Wert legen möchte, also ob die Anlageform besonders sicher, rentabel oder/und schnell verfügbar und flexibel sein soll. Diesbezüglich sollte man stets im Auge behalten, wann und für welchen Zweck das Kapital später benötigt wird. So dienen als Altersvorsorge vornehmlich sichere Anlagen, wie zum Beispiel Festgelder oder Bundeswertpapiere. Falls der Anleger jedoch beispielsweise erst 40 Jahre alt ist, können sicherlich auch Fonds oder Aktien eine mögliche Alternative sein, wenn es um die Wiederanlage des Kapitals geht.

Da es sich bei Kapitalsummen, die aufgrund einer Kündigung oder der Fälligkeit einer Lebensversicherung frei werden, häufig um relativ hohe Summen handelt, ist es sicherlich empfehlenswert, dass man bezüglich der Wiederanlage ein Gespräch mit dem Bankberater oder auch einem Anlage- und Vermögensberater führt. Möchte man sich diesbezüglich möglichst unabhängig beraten lassen, dann ist ein unabhängiger Anlageberater zu empfehlen, der die Beratung in Form einer so genannten Honorarberatung durchführt. Zwar sollten die Banken und deren Berater auch objektiv beraten, aber letztendlich werden die meisten Bankberater natürlich bevorzugt die eigenen Produkte verkaufen. Beim Honorarberater ist es hingegen so, dass dieser ein festes Honorar für die Beratung erhält, weshalb es dann letztendlich für den Berater "egal" ist, welches Finanzprodukt er empfiehlt, sodass hier meistens sehr kundenbezogen und objektiv beraten werden kann.

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